Bußgeld und OWI

Unsere Kanzlei übernimmt ferner die Vertretung in Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten-Angelegenheiten.
Hierbei können alle Rechtsgebiete umfasst sein.

Es handelt sich hierbei insbesondere um die Vertretung gegenüber Straßenverkehrsbehörden sowie sonstigen Polizei- und Ordnungsbehörden. Es wird Wert darauf gelegt, nach Möglichkeit unter Vermeidung des Gerichtsweges eine Niederschlagung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu erreichen.

Selbstverständlich erfolgt, sofern es notwendig ist, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

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