Bußgeld und OWI
Unsere Kanzlei übernimmt ferner die Vertretung in Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten-Angelegenheiten.
Hierbei können alle Rechtsgebiete umfasst sein.
Es handelt sich hierbei insbesondere um die Vertretung gegenüber Straßenverkehrsbehörden sowie sonstigen Polizei- und Ordnungsbehörden. Es wird Wert darauf gelegt, nach Möglichkeit unter Vermeidung des Gerichtsweges eine Niederschlagung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu erreichen.
Selbstverständlich erfolgt, sofern es notwendig ist, die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.