Erbrecht
Der Fachbereich zum Nachweis Ihres Erbrechts stellt einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei dar. Nicht zuletzt die demoskopische Entwicklung unseres Landes und auch die Tatsache, dass Altersvorsorge und eine erbrechtliche Nachfolgeregelung mittlerweile in vielen Fällen nicht mehr voneinander zu trennen sind, führen zu erhöhtem Beratungsbedarf in der Gesellschaft. Herr Rechtsanwalt Mehr vertritt seine Mandanten sowohl bei der Geltendmachung, als auch bei der Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen.
Ferner beraten wir unsere Mandantschaft bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, d. h. insbesondere bei Erbverträgen und Testamenten sowie Vermächtnissen und bei der Erstellung von Patientenverfügungen.
Insbesondere fallen hierbei folgende Tätigkeitsschwerpunkte an:
• Geltendmachung von Erbansprüchen
• Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteil/Pflichtteilsergänzungsansprüchen
• Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie Vermächtnissen
• Gerichtliche Vertretung in erbrechtlichen Verfahren, d. h.
– Erbscheinverfahren
– Testamentsanfechtungen
– Nachlassverwaltung
– Patientenverfügungen
– Beilegung/Austragung von Streitigkeiten zwischen Miterben und Pflichtteilsberechtigten